
Art 14 GG - Einzelnorm - Gesetze im Internet
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der …
Artikel 14 [Eigentum; Erbrecht; Enteignung] – Grundgesetz für jede (n)
(1) 1 Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2 Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) 1 Eigentum verpflichtet. 2 Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der …
Eigentumsfreiheit, Art. 14 GG - Grundrechte - Öffentliches Recht ...
Unter Eigentum iSd. Art. 14 I GG wird jedes konkrete Vermögensrecht verstanden, das dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugewiesen wird, dass er die damit verbundenen …
Sozialpflichtigkeit des Eigentums – Wikipedia
In Art. 14 Abs. 2 Grundgesetz steht: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Artikel 14 Grundgesetz | Volltext
Artikel 14 (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der …
Art. 14 GG - dejure.org
Art. 14 (1) 1 Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2 Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) 1 Eigentum verpflichtet. 2 Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle …
Art. 14 GG - [Eigentum; Erbrecht; Wohl der Allgemeinheit] | LexMea
Sep 20, 2024 · (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der …
Artikel 14 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Mar 22, 2025 · (1) 1 Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2 Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) 1 Eigentum verpflichtet. 2 Sein Gebrauch soll zugleich dem …
Eigentum, Art. 14 I 1 GG - Jurahilfe.de
Das ergibt sich aus Art. 14 Abs. 2 GG, wonach Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. Das Recht auf Eigentum sichert also einerseits die individuelle …
Dient das Eigentum der unmittelbaren persönlichen Lebensführung, ist der Gesetzgeber in seiner Gestaltungsfreiheit beschränkter, als wenn das Eigentum einen sozialen Bezug hat, d. h. sein …
GG Artikel 14 Eigentum, Erbrecht, Enteignung - NWB Gesetze
Mar 22, 2025 · (1) 1 Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2 Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) 1 Eigentum verpflichtet. 2 Sein Gebrauch soll zugleich dem …
Sachs, Grundgesetz | GG Art. 14 - beck-online
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der …